Geschäftsbedingungen der Fa. Gentikow Parkett & Bodenbeläge
für Maschinenmietverträge und Zubehör.


Bestandteil und Grundlage unserer Mietverträge

Sicherheitshinweise Parkettschleifmaschinen
Staubsäcke sind nach Beendigung oder Unterbrechung (Abends) der Schleifarbeiten zu entleeren,
und der Schleifstaub ist außerhalb des Gebäudes zu lagern. ( Brandgefahr)
Ölhaltige Lappen und Arbeitsgeräte sollte in Metallgefäßen mit Deckel oder in Wasser
aufbewahrt werden.(Brandgefahr)

Mietpreise
Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag (max.24 Std.)
incl. z.Z.gült.gesetzl.MWSt.
Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.


Abholung / Bezahlung
Bei Geräteabholung wird eine Kaution in Höhe von 200 € pro Maschine fällig.
Bei Rückgabe ist der Gesamtbetrag in bar oder per EC-Karte mit PIN zu begleichen.
Auf Rechnung ist nicht möglich.
Verbrauchsartikel (Lacke,Öle)sind bei Erhalt zu bezahlen.

Terminverzug
Bei Verspäteter Rückgabe werden je angefangene Stunde 5 € berechnet.

Mietverlängerung
Sollten die vom Mieter gemieteten Maschinen länger als vorgesehen benötigt werden,
so ist grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Verlängerungswünsche sollten spätestens bei Rückgabe abends bis 13.°°Uhr und bei Rückgabe morgens,
am Abend davor mitgeteilt werden. Per Telefon, Telefax oder E-Mail.
Bei nicht Beachtung dieser Bestimmung wird spätestens 24 Stunden nach Ablauf der im Mietvertrag
vereinbarten Rückgabezeit eine Anzeige wegen Unterschlagung bei der zuständigen Polizeibehörde erstattet
.

Zustand der Mietgeräte
Die Mietgeräte werden betriebsbereit und gereinigt dem Mieter übergeben.
Abweichungen davon werden schriftlich festgehalten.

Reinigung
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben. (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn)
Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 20 € sofort zur Zahlung fällig.

Entsorgung
Staubsäcke(z.B. Parkettschleifer etc.) sowie Industriesauger sind völlig geleert zurückzugeben,
ansonsten wird eine Entsorgungspauschale in Höhe von 25,00€ je Staubsack sofort zur Zahlung fällig.


Wirkungsgarantie
Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte wird nicht zugesagt, der Mieter ist für die Auswahl
und den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich.
( z.B.Parkett schleifen von stark gewachsten und lackierten Böden, etc. )


Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel,
so hat der Mieter dem Vermieter sofort und unverzüglich in Kenntnis zu setzen,
um weitgehende Beschädigungen zu vermeiden.
Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen.
Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht.
Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte.
Aufgetretene Schäden am Mietgerät die der Mieter zu vertreten hat,
werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instand gesetzt.
Reparaturzeiten (Stundenverrechnungssatz einer Werkstatt) werden wie Mietzeiten behandelt
und dem Mieter in Rechnung gestellt. Siehe Mietpreise.
Geplatzte oder zerrissenen Staubsäcke sind vom Mieter zu ersetzen.
( Es gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert.

Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit
der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen.
Der Vermieter haftet auch nicht für einen Verdienstausfall des Mieters auf Grund
der Unbrauchbarkeit des Mietobjekts.
Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes
verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird.
(z.B. Wochenende wegen Lärmbelästigung)

Verlust
Verluste die durch Beschädigung, Zerstörung, Einbruch, Diebstahl oder sonstiges abhanden kommen
während der Mietzeit entstehen, gehen voll zu Lasten des Mieters. (Wiederbeschaffungswert)
Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
Bei Eintreten einer dieser Verlustmeldungen werden die dadurch entstehenden
Materialausfälle dem Mieter in voller Summe in Rechnung gestellt.

Versicherung
Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietmaschinen,
da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.


Rücknahme von Verbrauchsmaterialien
Bei uns gekauftes, bei Rückgabe jedoch nicht benutzte Schleifbänder, Schleifscheiben
und Lacke(nur im Nicht geöffneten Originalgebinde, ausgeschlossen Wasserlacke über die Wintermonate).
Rücknahme nur innerhalb von zwei Werktagen ab Kaufdatum.